AGBs Jennifer Schattmaier Traumtänzer Fotografie Stand: 25.05.2018


1. Allgemeines
 
1.1 Nachfolgende Bedingungen gelten für alle Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen ausschließlich  Jennifer Schattmaier (Nachfolgend „Dienstleisterin“ genannt) und dem Auftraggeber/der Auftraggeberin. Diese  Bedingungen (nachfolgend AGBs genannt )gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
1.2 Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen (AGBs) sind nur dann gültig, sollte die Dienstleisterin ausdrücklich und schriftlich zustimmen.
1.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlands als Vereinbart, auch bei Leistungen ins Ausland.
 
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
 
2.1 Grafik-Design
2.1.1 Jeder der von der Dienstleisterin erteilten Aufträge ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
2.1.2 Sollte keine ausdrückliche Einwilligung der Dienstleisterin vorliegen dürfen weder Entwürfe noch Reinzeichnungen und digitale Daten  im Original oder bei der Reproduktion verändert werden.
2.1.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht von Dienstleisterin auf den Auftraggeber für den jeweiligen Verwendungszweck übertragen. Auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat bleibt die Dienstleisterin in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.1.4  Der Auftraggeber/die Auftraggeberin eines Bildes oder einer Grafischen Leistung  i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Arbeit der Dienstleisterin zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
2.1.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung an die Dienstleisterin durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin auf diesen/diese über.
2.1.6 Die Dienstleisterin hat das Recht bei Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheberin genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, kann die Dienstleisterin 100% der vereinbarten üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
 
2.2 Fotografie
2.2.1 Die von der Dienstleisterin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
 2.2.2 Bei der Verwertung der Lichtbilder ist die Dienstleisterin sofern nichts anderes vereinbart als Urheber des Lichtbildes zu nennen.  Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2.2.3 Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Negative verbleiben ansonsten im Besitz der Dienstleisterin.
2.2.4. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht von Dienstleisterin auf den Auftraggeber für den jeweiligen Verwendungszweck übertragen. Auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat bleibt die Dienstleisterin in jedem Fall berechtigt, ihre Entwürfe, Lichtbilder und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
2.2.5 Solange nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind  besitzt  der Auftraggeber eines Lichtbildes kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten.
 
3. Vergütung & Abnahme
 
3.1 Für die Erstellung der Lichtbilder oder Grafischer Arbeiten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.
3.2 Bei Grafik-Design Leistungen wird nach den ersten Entwürfen eine Pauschale von 30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Diese wird mit der Endsumme verrechnet und wird nicht zurückerstattet, sollte der Kunde den Auftrag vorzeitig beenden. Erst mit Zahlungseingang dieser Pauschale innerhalb von 14-Tagen nach Angebotsstellung und Rücksendung des Unterschriebenen Vertrags an die Dienstleisterin wird der Vertrag gültig.
3.3 Bei Grafik-Design Leistungen wird spätestens nach der Hälfte der Bearbeitungen oder spätestens nach 4 Wochen ein Teilbetrag von 30% der Auftragssumme in Rechnung gestellt. Diese wird mit der Endsumme verrechnet und wird nicht zurückerstattet, sollte der Kunde den Auftrag vorzeitig beenden.
3.4 Die fertigen und hochauflösenden Lichtbilder oder Dateien werden erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtbetrags an den Kunden gesendet, bis dahin bleiben sie das Eigentum der Dienstleisterin.
3.5 Innerhalb von 14 Tagen sind alle fälligen Beträge, solang nicht anders angegeben, zu überweisen. Die Dienstleisterin nimmt sich heraus, auch Änderungen nicht weiter auszuüben, sowie offene Beträge anzumahnen, sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten.
3.6  Es besteht im Rahmens des Auftrags Gestaltungsfreiheit und die Abnahme darf somit nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.  Gab es hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder oder Design-Arbeiten keine ausdrückliche Weisung des Kunden an die Dienstleisterin, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung nicht möglich. Sollte der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen wünschen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Dienstleisterin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
 

4. Haftung , Reklamation, Leistungsstörungen
 
4.1 Die Dienstleisterin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder.
4.2 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
4.3 Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.
4.4 Sämtliche Arbeiten werden von der Dienstleisterin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
4.5 Liefertermine für Lichtbilder und Grafische Arbeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Dienstleisterin bestätigt worden sind. Die Dienstleisterin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
4.6 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber/die Auftraggeberin zu vertreten hat, kann die Dienstleisterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Dienstleisterin auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass die Dienstleisterin kein Schaden entstanden ist
 
5. Bildbearbeitung & Veröffentlichung
5.1 Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Dienstleisterin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
5.2 Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Dienstleisterin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Kollagen,  ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder der Dienstleisterin im Internet ausschließlich mit Namensnennung der Dienstleisterin zu veröffentlichen, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf social Networks wie Facebook, Instagram, private oder öffentliche Foren, etc.
5.3  Der Auftraggeber ist verpflichtet eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und die Dienstleisterin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.4 Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Dienstleisterin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle die Dienstleisterin von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
 
6. Auftragsproduktion
6.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Lichtbilder, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Dienstleisterin ausgewählt.
6.2  Bei Grafik Design-Leistungen erhält der Kunde die Muster zur Ansicht nur in geringer Auflösung, welche mit Wasserzeichen und/oder abweichender Farbe versehen sind.
6.3 Bei Grafik-Design Leistungen sind 10 Folgeüberarbeitungen der Arbeit inklusive. Ab der 10.Überarbeitung wird jeder weitere Bearbeitungswunsch in Rechnung gestellt. Die Erstellung der Arbeit, sowie die 10 Überarbeitungen erfolgen in einem Zeitraum von bis zu 8 Wochen nach Unterzeichnung des Vertrags, danach ist der Auftrag abgeschlossen.
6.4 Bei Lichtbildern liefert die Dienstleisterin ihre Arbeiten zumeist binnen 6 Arbeits-Wochen aus. Zu Verzögerungen kann es durch Stoßzeiten kommen und diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Für Fristüberschreitung haftet die Dienstleisterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
7. Datenschutz
7.1  Die Dienstleisterin verwahrt die Negative und fertigen Digitalen Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative und Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt sie den Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an.
7.2 Personenbezogene Daten, die zum Geschäftsverkehr gehören werden gespeichert. Diese während des Auftrag bekannt gewordenen Informationen werden von der Dienstleisterin vertraulich behandelt.
 
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
7.3 Jennifer Schattmaier Traumtänzer Fotografie Mühlwies 6 88267 Vogt erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:
Jennifer Schattmaier Traumtänzer Fotografie Mühlwies 6 88267 Vogt
 traumtaenzer-fotografie@web.de
 
8.Salvatorische Klausel
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
 
 
Stand 15.07.2017